Anmelden
Die GVZ ist von Gesetzes wegen zuständig für die strategische Führung und Aufsicht, die Alarmierung, die Ausbildung und die Ausrüstung der Feuerwehren im Kanton Zürich.
Die Mitarbeitenden der Abteilung Feuerwehr sind an drei Standorten im Kanton Zürich tätig: Am Hauptsitz der GVZ in Zürich-Oerlikon, im Logistikzentrum in Bachenbülach und im Ausbildungszentrum in Andelfingen (AZA).
Die Organisation der lokalen Feuerwehr ist Aufgabe der Gemeinden. Gemeinden können das Feuerwehrwesen auch gemeinsam besorgen (Zusammenschlüsse).
Abgesehen von den Berufsfeuerwehren der Städte Winterthur und Zürich sind alle Feuerwehren im Kanton Zürich Milizfeuerwehren. Das heisst, die Angehörigen der Feuerwehr gehen einer regulären Arbeit nach und rücken bei einem Ereignis von ihrer Arbeitsstelle oder von zu Hause in das Feuerwehrdepot ein, um von dort an den Einsatzort zu gelangen. Feuerwehrdienst wird in der Freizeit erbracht und von der zuständigen Gemeinde entschädigt.
Das Kurswesen für die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen obliegt wiederum der GVZ.
Eine Übersicht über die Feuerwehrorganisationen im Kanton Zürich finden Sie unter diesem Link.
Im Kanton Zürich ist der Feuerwehrdienst freiwillig (Milizsystem), weshalb keine Ersatzabgaben entrichtet werden müssen.
Aus einem Notruf allein entstehen keine Kosten. Es besteht sogar eine gesetzliche Pflicht zur Alarmierung (Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG), § 33, «Wer einen Brandausbruch, eine Explosion oder ein Schaden stiftendes Elementarereignis beobachtet, hat die Feuerwehr zu alarmieren»)).
Einsätze bei Brand, Elementarschäden, Explosionen und Erdbeben sind grundsätzlich kostenlos. Muss die Feuerwehr bei Einsätzen zur Abwehr atomarer, biologischer und chemischer Ereignisse (inklusive Ölwehr) oder Fahrzeugbränden und Verkehrsunfällen ausrücken, so werden diese Einsätze durch die GVZ in Rechnung gestellt. Technische Hilfeleistungen oder Dienstleistungen werden durch die Gemeinde in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich ja. Entscheidend ist ein Kursbesuch, damit der/die Neueingeteilte die gängigen Gerätschaften des Kantons Zürich im Einsatz bedienen kann und mit den Einsatzverfahren vertraut ist. Darum lohnt es sich, Zeit in eine gründliche Einarbeitung zu investieren.
Die Telefonnummer der Feuerwehr lautet in der ganzen Schweiz 118. Wenn Sie diese Nummer wählen, werden sie direkt mit der zuständigen Einsatzleitzentrale verbunden.
Die Feuerwehr wird über die Telefonnummer 118 alarmiert. Dabei werden grundsätzlich Fragen zum Notfallort, zum Vorfall selber, zu gefährdeten Personen und zur Rückrufnummer gestellt.
Weitere Informationen zu Notrufen im Kanton Zürich mit einem Klick auf diesen Link.
Gehen Sie im Brandfall nach dem Prinzip «alarmieren, retten, löschen» vor:
Die Einsatzleitzentrale (ELZ) am Flughafen Zürich nimmt im Auftrag der GVZ die Feuerwehrnotrufe 118 für den Kanton Zürich entgegen. Des Weiteren ist die ELZ für Sanitätsnotrufe 144 der Kantone Zürich, Schaffhausen, Schwyz und Zug zuständig. Die Mitarbeitenden der ELZ sorgen dafür, dass die richtigen Mittel zur richtigen Zeit an den Einsatzort gelangen. Während eines Notrufs unterstützen sie Fachleute und Hilfesuchende am Telefon mit Hinweisen zur Sicherheit oder mit Anleitungen zur Ersten Hilfe. Die ELZ 144/118 wird durch Schutz & Rettung Zürich im Auftrag der GVZ, der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und weiteren Partnern betrieben.
Die Rechnung basiert auf der Tarifordnung 861.33 für die Aufschaltung der Alarmkriterien von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr. Die Tarifordnung bestimmt, welche Kosten Eigentümerinnen bzw. Eigentümern einer GMA für die Aufschaltung von Alarmkriterien auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr (ELZ) auferlegt werden. Als GMA gelten Brandmelde- und Sprinkleranlagen sowie Spezialanlagen (Gaswarnanlagen, Lift- und Wasseralarme, Handtaster oder Notausschalter).
Die meisten Feuerwehrkurse im Kanton Zürich finden im Ausbildungszentrum Andelfingen (AZA) statt. Feuerwehrangehörige finden hier eine bedürfnisgerechte und flexible Infrastruktur vor, die eine praxisorientierte und effiziente Ausbildung mit kurzen Wegen zwischen den einzelnen Ausbildungseinrichtungen ermöglicht. Das AZA verfügt über alle notwendigen Einrichtungen wie Garderoben, Theorieräume, Unterkünfte und Kantine, die einen erfolgreichen Kursbetrieb ermöglichen.
Jährlich werden im AZA rund 7‘000 Angehörige der Feuerwehr an Kursen der GVZ für ihre anspruchsvolle Tätigkeit im Feuerwehrdienst aus- und weitergebildet.
Das AZA ist eine Kooperation der verschiedenen Partner des Bevölkerungsschutzes. Neben der Feuerwehr sind dies der Zivilschutz und die Kantonspolizei sowie weitere Organsiationen, welche das AZA ebenfalls intensiv für ihre Ausbildungen nutzen.
Die GVZ bietet neben einem umfangreichen Ausbildungsprogramm für Angehörige der Feuerwehr und Baufachleute auch Kurse für Unternehmen an. Diese Kurse widmen sich dem Umgang mit Feuer und dem Verhalten im Notfall. Das Kursangebot wird laufend überprüft und wo erforderlich angepasst. Ein Klick auf das Kursprogramm verschafft Einblicke in das vielfältige Kursangebot.
Die Kurse sind für Gemeinden und Teilnehmende kostenlos. Die GVZ übernimmt für die Gemeinden, Städte und Betriebe die Kosten für alle in ihrem Programm aufgeführten Kurse. Mit einer Arbeitgeberentschädigung von derzeit CHF 180.– pro Teilnehmer/in und Tag wird somit auch ein beachtlicher Teil des Lohnausfalls von der GVZ übernommen. Dadurch werden Gemeinden bzw. Arbeitgeber so gut wie nur möglich finanziell entlastet.
Per 1. Februar 2020 wurde das Papierformular «Entschädigung für Ausbildungskurse (AKE)» durch einen digitalen Prozess abgelöst. Nach einem abgeschlossenen Kurs erhalten Kursteilnehmende automatisch eine E-Mail mit einem Weblink zugestellt. Sobald das Formular hinter dem Weblink vollständig ausgefüllt und der Button «Senden» betätigt ist, wird wiederum eine E-Mail mit Weblink an die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber ausgelöst. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ergänzen und bestätigen die sie betreffenden Angaben und reichen den Antrag direkt bei der GVZ ein.
Ausbilderinnen und Ausbilder, die bei der GVZ tätig sind, können in drei Kategorien unterteilt werden: «Feuerwehrinstruktorin/Feuerwehrinstruktor FKS» (Feuerwehr Koordination Schweiz), «Feuerwehrinstruktorin/Feuerwehrinstruktor Zürich» und «Fachausbilderin/Fachausbilder Zürich». Für Interessierte findet einmal jährlich ein Informationsanlass statt, an dem Voraussetzungen und Anforderungen für die jeweilige Laufbahn erläutert werden. Die Ausbildungsabläufe können zudem auf der GVZ Ausbildungsplattform eingesehen werden.
Die GVZ setzt an ihren Feuerwehrkursen moderne Feuerwehrfahrzeuge ein. So sehen und üben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer mit dem aktuellen Standard. Dank den langjährigen Bemühungen, alle Einsatzfahrzeuge im Kanton Zürich nach einheitlichen Grundsätzen bauen zu lassen, können Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer davon ausgehen, dass das Fahrzeug ihrer eigenen Feuerwehr in etwa die gleiche Ausrüstung mitführt.
Grundsätzlich sind die Ortsfeuerwehren für die Sicherstellung eines genügenden Versicherungsschutzes ihrer Feuerwehrangehörigen zuständig. Darüber hinaus besteht gesamtschweizerisch eine subsidiäre Versicherungsdeckung für alle Angehörigen der Feuerwehren und Hilfspersonen. Im Kanton Zürich wird diese Versicherungsprämie von der GVZ übernommen.
Das subsidiäre Versicherungskonzept weist einen definierten Leistungsanspruch pro Schadensereignis in Ergänzung zu den obligatorischen oder anderen Versicherungen auf. Als Beispiele können die obligatorische Unfallversicherung, die Sach-, Kasko- Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung genannt werden, die von Privaten, Gemeinden, Feuerwehrorganisationen, kantonalen Gebäudeversicherungen oder Ämtern abgeschlossen wurden. Detaillierte Informationen zur subsidiären Versicherungslösung finden Sie hier.
Beförderungen sind Sache des örtlichen Feuerwehrkommandos. Die GVZ schreibt lediglich vor, welche Kurse zum Erhalt eines Unteroffiziers- oder Offiziersranges zu absolvieren sind (siehe obligatorische Kurse).
Kursanmeldungen sind Sache des zuständigen Feuerwehrkommandos. Den Angehörigen der Feuerwehr steht in der Feuerwehradministrationssoftware eine Kursübersicht inklusive Durchführungsdaten zur Verfügung und es können dort auch Ausbildungsbedürfnisse angemeldet werden.
Dies kann verschiedene Gründe haben. Die GVZ empfiehlt folgende Aktionen:
Bitte kontaktieren Sie bei einer fehlenden Kurseinladung (gemäss Pkt. 2 und 3) die GVZ Academy. E-Mail: academy@gvz.ch oder Telefon 044 308 21 40.
Wenden Sie sich bitte an die örtliche Feuerwehr, die sich um die Pflege Ihres Datenstamms kümmert.
Das Dienstbüchlein wird von der Feuerwehr verwaltet, in der Sie Feuerwehrdienst leisten oder geleistet haben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Feuerwehrkommando. Die GVZ kann lediglich Kursteilnahmen bestätigen.
Für Kindergärten bietet die GVZ in Kooperation mit der zuständigen Feuerwehrorganisation eine kostenlose Einführung in das Thema «Es brennt, was tun» an. Informationen zum Kurs und zur Anmeldung finden Sie hier.
Und für die Unter- und Mittelstufe bietet die GVZ in Zusammenarbeit mit der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherung, der Beratungsstelle für Brandverhütung und Schutz-vor-Naturgefahren das Programm «Element Hero» an. Weitere Informationen für Lehrpersonen sowie für Feuerwehren, die Schulen an Schulen im Bereich Umgang mit Feuer unterstützen, finden Sie hier.
Ja. Die Jugendfeuerwehr steht allen Jugendlichen ab dem Jahr ihres 13. Geburtstags bis zum 18. Geburtstag offen. Anschliessend ist der Übertritt in die ordentliche Feuerwehr der Wohngemeinde möglich. Detaillierte Informationen stehen unter www.jugendfeuerwehr-zh.ch zur Verfügung.
Aktuell gehören im Kanton Zürich beachtliche 390 junge Frauen und Männer der Jugendfeuerwehr an. Jedes Jahr lassen sich im Kanton Zürich 60 bis 100 neue Angehörige der Jugendfeuerwehr ausbilden. Die Betreuung erfolgt durch die Ortsfeuerwehren, während die GVZ für die Ausbildung und Ausrüstung sorgt.
Zur Grundausbildung gehört neben den Feuerwehrübungen in den Gemeinden ein einwöchiger Kurs im Ausbildungszentrum Andelfingen (AZA), der jeweils in den Sommer- und Herbstferien stattfindet. Die Jugendlichen durchlaufen während dieser Zeit ein Trainingsprogramm, das identisch ist mit demjenigen für Angehörige der Ortsfeuerwehren.
Für Feuerwehren und ihre Partnerorganisationen betreibt die GVZ ein zentrales Logistikzentrum in Bachenbülach mit einem sehr attraktiven Einkaufsangebot. So können Feuerwehren zu günstigen Konditionen hochwertiges Material einkaufen. Über 1'600 Artikel stehen im Online-Shop zur Verfügung.
Materialbezüge für Privatpersonen sind über die örtliche Feuerwehr zu tätigen. Jedoch behält sich die GVZ vor, private Bestellungen einzeln zu beurteilen oder auch abzulehnen und auf Partner zu verweisen.
Die GVZ ist von Gesetzes wegen zuständig für die strategische Führung und Aufsicht, die Alarmierung, die Ausbildung und die Ausrüstung der Feuerwehren im Kanton Zürich.
Die Mitarbeitenden der Abteilung Feuerwehr sind an drei Standorten im Kanton Zürich tätig: Am Hauptsitz der GVZ in Zürich-Oerlikon, im Logistikzentrum in Bachenbülach und im Ausbildungszentrum in Andelfingen (AZA).
Die Organisation der lokalen Feuerwehr ist Aufgabe der Gemeinden. Gemeinden können das Feuerwehrwesen auch gemeinsam besorgen (Zusammenschlüsse).
Abgesehen von den Berufsfeuerwehren der Städte Winterthur und Zürich sind alle Feuerwehren im Kanton Zürich Milizfeuerwehren. Das heisst, die Angehörigen der Feuerwehr gehen einer regulären Arbeit nach und rücken bei einem Ereignis von ihrer Arbeitsstelle oder von zu Hause in das Feuerwehrdepot ein, um von dort an den Einsatzort zu gelangen. Feuerwehrdienst wird in der Freizeit erbracht und von der zuständigen Gemeinde entschädigt.
Das Kurswesen für die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen obliegt wiederum der GVZ.
Eine Übersicht über die Feuerwehrorganisationen im Kanton Zürich finden Sie unter diesem Link.
Im Kanton Zürich ist der Feuerwehrdienst freiwillig (Milizsystem), weshalb keine Ersatzabgaben entrichtet werden müssen.
Aus einem Notruf allein entstehen keine Kosten. Es besteht sogar eine gesetzliche Pflicht zur Alarmierung (Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG), § 33, «Wer einen Brandausbruch, eine Explosion oder ein Schaden stiftendes Elementarereignis beobachtet, hat die Feuerwehr zu alarmieren»)).
Einsätze bei Brand, Elementarschäden, Explosionen und Erdbeben sind grundsätzlich kostenlos. Muss die Feuerwehr bei Einsätzen zur Abwehr atomarer, biologischer und chemischer Ereignisse (inklusive Ölwehr) oder Fahrzeugbränden und Verkehrsunfällen ausrücken, so werden diese Einsätze durch die GVZ in Rechnung gestellt. Technische Hilfeleistungen oder Dienstleistungen werden durch die Gemeinde in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich ja. Entscheidend ist ein Kursbesuch, damit der/die Neueingeteilte die gängigen Gerätschaften des Kantons Zürich im Einsatz bedienen kann und mit den Einsatzverfahren vertraut ist. Darum lohnt es sich, Zeit in eine gründliche Einarbeitung zu investieren.
Die Telefonnummer der Feuerwehr lautet in der ganzen Schweiz 118. Wenn Sie diese Nummer wählen, werden sie direkt mit der zuständigen Einsatzleitzentrale verbunden.
Die Feuerwehr wird über die Telefonnummer 118 alarmiert. Dabei werden grundsätzlich Fragen zum Notfallort, zum Vorfall selber, zu gefährdeten Personen und zur Rückrufnummer gestellt.
Weitere Informationen zu Notrufen im Kanton Zürich mit einem Klick auf diesen Link.
Gehen Sie im Brandfall nach dem Prinzip «alarmieren, retten, löschen» vor:
Die Einsatzleitzentrale (ELZ) am Flughafen Zürich nimmt im Auftrag der GVZ die Feuerwehrnotrufe 118 für den Kanton Zürich entgegen. Des Weiteren ist die ELZ für Sanitätsnotrufe 144 der Kantone Zürich, Schaffhausen, Schwyz und Zug zuständig. Die Mitarbeitenden der ELZ sorgen dafür, dass die richtigen Mittel zur richtigen Zeit an den Einsatzort gelangen. Während eines Notrufs unterstützen sie Fachleute und Hilfesuchende am Telefon mit Hinweisen zur Sicherheit oder mit Anleitungen zur Ersten Hilfe. Die ELZ 144/118 wird durch Schutz & Rettung Zürich im Auftrag der GVZ, der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und weiteren Partnern betrieben.
Die Rechnung basiert auf der Tarifordnung 861.33 für die Aufschaltung der Alarmkriterien von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr. Die Tarifordnung bestimmt, welche Kosten Eigentümerinnen bzw. Eigentümern einer GMA für die Aufschaltung von Alarmkriterien auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr (ELZ) auferlegt werden. Als GMA gelten Brandmelde- und Sprinkleranlagen sowie Spezialanlagen (Gaswarnanlagen, Lift- und Wasseralarme, Handtaster oder Notausschalter).
Die meisten Feuerwehrkurse im Kanton Zürich finden im Ausbildungszentrum Andelfingen (AZA) statt. Feuerwehrangehörige finden hier eine bedürfnisgerechte und flexible Infrastruktur vor, die eine praxisorientierte und effiziente Ausbildung mit kurzen Wegen zwischen den einzelnen Ausbildungseinrichtungen ermöglicht. Das AZA verfügt über alle notwendigen Einrichtungen wie Garderoben, Theorieräume, Unterkünfte und Kantine, die einen erfolgreichen Kursbetrieb ermöglichen.
Jährlich werden im AZA rund 7‘000 Angehörige der Feuerwehr an Kursen der GVZ für ihre anspruchsvolle Tätigkeit im Feuerwehrdienst aus- und weitergebildet.
Das AZA ist eine Kooperation der verschiedenen Partner des Bevölkerungsschutzes. Neben der Feuerwehr sind dies der Zivilschutz und die Kantonspolizei sowie weitere Organsiationen, welche das AZA ebenfalls intensiv für ihre Ausbildungen nutzen.
Die GVZ bietet neben einem umfangreichen Ausbildungsprogramm für Angehörige der Feuerwehr und Baufachleute auch Kurse für Unternehmen an. Diese Kurse widmen sich dem Umgang mit Feuer und dem Verhalten im Notfall. Das Kursangebot wird laufend überprüft und wo erforderlich angepasst. Ein Klick auf das Kursprogramm verschafft Einblicke in das vielfältige Kursangebot.
Die Kurse sind für Gemeinden und Teilnehmende kostenlos. Die GVZ übernimmt für die Gemeinden, Städte und Betriebe die Kosten für alle in ihrem Programm aufgeführten Kurse. Mit einer Arbeitgeberentschädigung von derzeit CHF 180.– pro Teilnehmer/in und Tag wird somit auch ein beachtlicher Teil des Lohnausfalls von der GVZ übernommen. Dadurch werden Gemeinden bzw. Arbeitgeber so gut wie nur möglich finanziell entlastet.
Per 1. Februar 2020 wurde das Papierformular «Entschädigung für Ausbildungskurse (AKE)» durch einen digitalen Prozess abgelöst. Nach einem abgeschlossenen Kurs erhalten Kursteilnehmende automatisch eine E-Mail mit einem Weblink zugestellt. Sobald das Formular hinter dem Weblink vollständig ausgefüllt und der Button «Senden» betätigt ist, wird wiederum eine E-Mail mit Weblink an die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber ausgelöst. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ergänzen und bestätigen die sie betreffenden Angaben und reichen den Antrag direkt bei der GVZ ein.
Ausbilderinnen und Ausbilder, die bei der GVZ tätig sind, können in drei Kategorien unterteilt werden: «Feuerwehrinstruktorin/Feuerwehrinstruktor FKS» (Feuerwehr Koordination Schweiz), «Feuerwehrinstruktorin/Feuerwehrinstruktor Zürich» und «Fachausbilderin/Fachausbilder Zürich». Für Interessierte findet einmal jährlich ein Informationsanlass statt, an dem Voraussetzungen und Anforderungen für die jeweilige Laufbahn erläutert werden. Die Ausbildungsabläufe können zudem auf der GVZ Ausbildungsplattform eingesehen werden.
Die GVZ setzt an ihren Feuerwehrkursen moderne Feuerwehrfahrzeuge ein. So sehen und üben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer mit dem aktuellen Standard. Dank den langjährigen Bemühungen, alle Einsatzfahrzeuge im Kanton Zürich nach einheitlichen Grundsätzen bauen zu lassen, können Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer davon ausgehen, dass das Fahrzeug ihrer eigenen Feuerwehr in etwa die gleiche Ausrüstung mitführt.
Grundsätzlich sind die Ortsfeuerwehren für die Sicherstellung eines genügenden Versicherungsschutzes ihrer Feuerwehrangehörigen zuständig. Darüber hinaus besteht gesamtschweizerisch eine subsidiäre Versicherungsdeckung für alle Angehörigen der Feuerwehren und Hilfspersonen. Im Kanton Zürich wird diese Versicherungsprämie von der GVZ übernommen.
Das subsidiäre Versicherungskonzept weist einen definierten Leistungsanspruch pro Schadensereignis in Ergänzung zu den obligatorischen oder anderen Versicherungen auf. Als Beispiele können die obligatorische Unfallversicherung, die Sach-, Kasko- Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung genannt werden, die von Privaten, Gemeinden, Feuerwehrorganisationen, kantonalen Gebäudeversicherungen oder Ämtern abgeschlossen wurden. Detaillierte Informationen zur subsidiären Versicherungslösung finden Sie hier.
Beförderungen sind Sache des örtlichen Feuerwehrkommandos. Die GVZ schreibt lediglich vor, welche Kurse zum Erhalt eines Unteroffiziers- oder Offiziersranges zu absolvieren sind (siehe obligatorische Kurse).
Kursanmeldungen sind Sache des zuständigen Feuerwehrkommandos. Den Angehörigen der Feuerwehr steht in der Feuerwehradministrationssoftware eine Kursübersicht inklusive Durchführungsdaten zur Verfügung und es können dort auch Ausbildungsbedürfnisse angemeldet werden.
Dies kann verschiedene Gründe haben. Die GVZ empfiehlt folgende Aktionen:
Bitte kontaktieren Sie bei einer fehlenden Kurseinladung (gemäss Pkt. 2 und 3) die GVZ Academy. E-Mail: academy@gvz.ch oder Telefon 044 308 21 40.
Wenden Sie sich bitte an die örtliche Feuerwehr, die sich um die Pflege Ihres Datenstamms kümmert.
Das Dienstbüchlein wird von der Feuerwehr verwaltet, in der Sie Feuerwehrdienst leisten oder geleistet haben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Feuerwehrkommando. Die GVZ kann lediglich Kursteilnahmen bestätigen.
Für Kindergärten bietet die GVZ in Kooperation mit der zuständigen Feuerwehrorganisation eine kostenlose Einführung in das Thema «Es brennt, was tun» an. Informationen zum Kurs und zur Anmeldung finden Sie hier.
Und für die Unter- und Mittelstufe bietet die GVZ in Zusammenarbeit mit der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherung, der Beratungsstelle für Brandverhütung und Schutz-vor-Naturgefahren das Programm «Element Hero» an. Weitere Informationen für Lehrpersonen sowie für Feuerwehren, die Schulen an Schulen im Bereich Umgang mit Feuer unterstützen, finden Sie hier.
Ja. Die Jugendfeuerwehr steht allen Jugendlichen ab dem Jahr ihres 13. Geburtstags bis zum 18. Geburtstag offen. Anschliessend ist der Übertritt in die ordentliche Feuerwehr der Wohngemeinde möglich. Detaillierte Informationen stehen unter www.jugendfeuerwehr-zh.ch zur Verfügung.
Aktuell gehören im Kanton Zürich beachtliche 390 junge Frauen und Männer der Jugendfeuerwehr an. Jedes Jahr lassen sich im Kanton Zürich 60 bis 100 neue Angehörige der Jugendfeuerwehr ausbilden. Die Betreuung erfolgt durch die Ortsfeuerwehren, während die GVZ für die Ausbildung und Ausrüstung sorgt.
Zur Grundausbildung gehört neben den Feuerwehrübungen in den Gemeinden ein einwöchiger Kurs im Ausbildungszentrum Andelfingen (AZA), der jeweils in den Sommer- und Herbstferien stattfindet. Die Jugendlichen durchlaufen während dieser Zeit ein Trainingsprogramm, das identisch ist mit demjenigen für Angehörige der Ortsfeuerwehren.
Für Feuerwehren und ihre Partnerorganisationen betreibt die GVZ ein zentrales Logistikzentrum in Bachenbülach mit einem sehr attraktiven Einkaufsangebot. So können Feuerwehren zu günstigen Konditionen hochwertiges Material einkaufen. Über 1'600 Artikel stehen im Online-Shop zur Verfügung.
Materialbezüge für Privatpersonen sind über die örtliche Feuerwehr zu tätigen. Jedoch behält sich die GVZ vor, private Bestellungen einzeln zu beurteilen oder auch abzulehnen und auf Partner zu verweisen.