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Die feuerpolizeilichen Aufgaben werden im Kanton Zürich von den politischen Gemeinden wahrgenommen, sofern nicht die GVZ zuständig ist.
Baulicher, betrieblicher / organisatorischer Brandschutz:
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wer / zuständig Gemeindefeuerpolizei (Standortgemeinde) via Gemeinde- oder Stadtverwaltung |
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Technischer Brandschutz:
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Expertinnen und Experten der GVZ
Blitzschutzaufseher |
Die Expertinnen und Experten der GVZ sind aufgrund ihrer Aussendiensttätigkeit nicht immer anwesend. Sie erreichen sie am besten Montag bis Freitag von 08.00 bis 10.00 Uhr.
Alle objektbezogenen Anfragen, zum Beispiel Fragen zu Wohnbauten, zu Büro- und Gewerbebauten, zu landwirtschaftlichen Bauten, sind jeweils an die Gemeindefeuerpolizei der Standortgemeinde zu richten. Erster Ansprechpartner ist immer die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
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