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Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich achtet bei den von ihr auf dem Internet veröffentlichten Informationen auf deren Richtigkeit. Sie setzt angemessene und aktuelle technische Massnahmen ein, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb
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Das vorliegende Dokument listet die Informationsbestände der GVZ im Sinne von § 14 Abs. 4 Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) auf.