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Subventionsberechtigt sind ausschliesslich freiwillige Brandschutzverbesserungen in bestehenden Gebäuden. Die Verbesserungen müssen durch die VKF-Brandschutzvorschriften verlangt werden und eine wesentliche Verbesserung des Personen- und Gebäudeschutzes darstellen.
Subventionsberechtigt sind je nach Voraussetzung und Nutzung:
Die Subvention beträgt 40% der berechtigten Erstellungskosten.
Details finden sich im Reglement 10.01 - Subventionen an Verbesserungen des Brandschutzes.
Die GVZ empfiehlt ausdrücklich, vor Einreichen eines Subventionsgesuchs Kontakt mit ihr aufzunehmen. Die GVZ klärt gerne mit Ihnen bzw. Ihrem Planer anlässlich einer Begehung vor Ort die Subventionsberechtigung und die erforderlichen Massnahmen ab. Gleichzeitig kann festgelegt werden, welche Unterlagen für eine Gesuchsbearbeitung eingereicht werden müssen.