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Eine funktionstüchtige, leistungsfähige und jederzeit verfügbare Wasserversorgung ist für die Feuerwehren unverzichtbar. Die GVZ unterstützt und subventioniert daher die Hydrantenkontrollwartung und den -unterhalt für zweiarmige Hydranten. Vorausetzung für die Auszahlung von Subventionen ist die Erfüllung der technischen Anforderungen gemäss Richlinien. Die Abrechnung erfolgt über das Hydrantenportal der GVZ: www.hydranten-gvz.ch
Ist es der Feuerwehr bei abgelegenen Liegenschaften nicht möglich, die nötige Menge an Löschwasser innerhalb der verlangten Zeit beizubringen, sind Ersatzmassnahmen (Bodentank, Löschweiher, Hydranten und Trockenleitungen usw.) vorzunehmen. Zuständig für die Beurteilung bezüglich Löschwasser ist das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Sektion Grundwasser- und Wasserversorgung.
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Sachbearbeiterin Sekretariat Feuerwehr