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Gebäude sind bei der GVZ zum Neuwert ohne Abzug der technischen Entwertung versichert. Im Schadensfall übernimmt die GVZ die Kosten für Sofort- und Notmassnahmen und vergütet die effektiven Abbruch-, Aufräum- und Entsorgungskosten. Bei einem Schaden über 50‘000 Franken wird die Schadensumme verzinst.
Schauen Sie unser Erklärvideo «Versicherte Schäden? Kurz und bündig erklärt».
Versichert sind Feuerschäden, die durch Feuer, Rauch oder Hitze, elektrische Energie, Blitzschlag, Explosion, Sprengung sowie abstürzende Luftfahrzeuge oder Flugkörper entstanden sind. Schäden unter 500 Franken gelten als Bagatellschäden und werden nicht vergütet. Bei Schäden über 500 Franken wird kein Selbstbehalt in Abzug gebracht.
Versichert sind Elementarschäden durch Sturmwind*, Hagel, Überschwemmung infolge Niederschlägen (sofern Wasser auf der Erdoberfläche in das Gebäude dringt), Lawinen, Schneedruck und Schneerutsch sowie Steinschlag und Erdrutsch. Der Selbstbehalt beträgt 500 Franken.
* Sturmwind bedeutet: Kollektivschadenbild, d. h. kein isolierter Schaden und/oder mehrere Böenspitzen ≥ 100 km/h bzw. 10-Minuten-Mittel der Windgeschwindigkeit ≥ 63 km/h (meteorologisch belegt).
Die limitierte Erdbebenversicherung ist im Kanton Zürich seit über 70 Jahren gesetzlich verankert. Versichert sind Erdbebenschäden, wenn das Beben mindestens die Stärke VII auf der Seismischen Intensitätsskale MSK 1964 erreicht. Schäden werden ausschliesslich aus dem Erdbebenfonds und der zugehörigen Rückversicherungsdeckung finanziert. Die zur Verfügung stehende Summe beträgt pro Jahr je eine Milliarde Franken für maximal zwei Ereignisse. Die Erdbebendeckung ist beschränkt und garantiert bei einem Gesamtschaden, der diese Summe übersteigt, keine volle Deckung für die Hauseigentümer.
Versicherte tragen einen Schaden von 10% der Versicherungssumme, mindestens aber 50‘000 Franken, selber. Übersteigt der Schaden diesen Selbstbehalt, kommt die Erdbebendeckung zum Tragen. Für die Erdbebenversicherung erhebt die GVZ 2 Rappen pro 1’000 Franken Versicherungssumme (Bestandteil der Prämie). Es steht Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern frei, bei Privatversicherungen eine weitergehende Erdbebenversicherung abzuschliessen, um Deckungslücken zu schliessen oder den Selbstbehalt zu reduzieren.
Nicht versichert sind:
Nicht versichert und auf freiwilliger Basis durch eine private Gebäudewasserversicherung abzudecken sind:
Die GVZ setzt auf eine Einheitsprämie und erhebt trotz unterschiedlicher Risiken für alle Gebäude den gleichen Prämiensatz.
Die jährliche Versicherungsprämie beläuft sich auf insgesamt 29 Rappen pro 1'000 Franken Versicherungswert*. Sie setzt sich zusammen aus 19 Rappen Versicherungsprämie, 2 Rappen zugunsten der Erdbebenversicherung sowie 8 Rappen Brandschutzabgaben, die für den Brandschutz und zur Unterstützung der Feuerwehren eingesetzt werden. Die Mindestprämie pro Gebäude beträgt 10.00 Franken.
* Beispiel: Die Prämie für ein Haus mit einem Versicherungswert von CHF 500'000 CHF beträgt CHF 145.00 (500 x 0.29).