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Die GVZ versichert seit über 200 Jahren alle Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuer- und Elementarschäden. Als einzige Gebäudeversicherung in der Schweiz bietet sie ihren Kundinnen und Kunden zudem eine limitierte Erdbebenversicherung an.
Mit ihrem Engagement für Brandschutz, Elementarschadenprävention und die Feuerwehren ist die GVZ nicht nur eine Versicherung, sondern eine Sicherheitsinstitution für alle im Kanton Zürich lebenden und arbeitenden Menschen.
Die kantonale Gesetzgebung bildet den Rahmen für die Geschäftstätigkeit. Es sind dies unter anderem das Gesetz über die Gebäudeversicherung mit den Vollzugsbestimmungen für die Gebäudeversicherung, das Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen und die Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz.
Die Oberaufsicht über das Unternehmen liegt beim Kantonsrat und dessen Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU). Der Kantonsrat genehmigt den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung. Die allgemeine Aufsicht über die GVZ übt der Regierungsrat aus. Als Aufsichtsbehörde entscheidet er auch über gewisse vom Verwaltungsrat (sieben Mitglieder) vorbereitete Geschäfte wie den Erlass des Geschäftsreglements und den Erlass von Vollzugsvorschriften.
Die Direktion ist für die Geschäftsführung der GVZ und die Vertretung des Unternehmens nach aussen zuständig. Geleitet wird die GVZ von Lars Mülli, Direktor. Dem Direktor steht eine Geschäftsleitung zur Verfügung, welche sich aus den Leiterinnen und Leitern der Abteilungen Brandschutz, Feuerwehr, Versicherung, Finanzen und Recht, Personal und Ausbildung sowie Risikomanagement zusammensetzt. Der Bereich Informatik wird durch den Direktor selbst geführt.
Zum Direktionsstab gehören die Kommunikation und das Sekretariat des Verwaltungsrats.
Die GVZ beschäftigt rund 140 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive Lernende) sowie im Nebenberuf etwa 120 Schätzerinnen und Schätzer sowie Blitzschutzaufseher. Im Bereich Feuerwehrausbildung arbeitet die GVZ zudem eng mit über 270 engagierten Instruktorinnen und Instruktoren sowie Fachausbilderinnen und Fachausbildern zusammen.
Die GVZ finanziert sich ausschliesslich über Prämieneinnahmen und Gewinnen aus Kapitalanlagen. Die GVZ verfügt über keine finanziellen Garantien des Kantons. Vielmehr entlastet sie neben der finanziellen Unterstützung der Feuerwehren, Kanton und Gemeinden von hoheitlichen Aufgaben und leistet finanzielle Beiträge an Massnahmen für Brand- und Elementarschadenprävention.
Um die Prämien konstant und damit auf einem tiefen Niveau zu halten, ist die GVZ auf nachhaltige Erträge auf dem Anlagevermögen angewiesen. Diese Erträge erhöhen das risikotragende Kapital stetig und verbessern dadurch die Risikofähigkeit der GVZ. Die Erträge stellen sicher, dass die GVZ über die notwendige Finanzstärke verfügt, um eine unbegrenzte Schadensdeckung sicherzustellen, damit Versicherungsnehmerinnen und -nehmer im Schadensfall rasch entschädigt werden können.
Um Synergien zwischen den kantonalen Gebäudeversicherungen zu nutzen, arbeiten sie im Rahmen der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) solidarisch zusammen. Die Vereinigung bezweckt die strategische Koordination und die Interessenvertretung der Gemeinschaftsorganisationen der Gebäudeversicherungen. Die Zusammenarbeit erfolgt nach den drei Kernaufgaben «Prävention», «Intervention» und «Versicherung».
Die GVZ wirkt bei verschiedenen Vereinigungen mit: Bei der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), die ihre Mitglieder im Bereich Prävention unterstützt. Das Angebot umfasst sowohl den Brandschutz als auch die Naturgefahrenprävention. Weitere Organisationen sind der Interkantonale Rückversicherungsverband (IRV), die Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS), die Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) oder die Ostschweizer Feuerwehrinspektoren Konferenz (OSFIK).
In bestehenden Gebäuden, die nicht dem heutigen Stand der Technik entsprechen, übernimmt die GVZ 40% der Erstellungskosten für vorgeschriebene Sprinkler-, Brandmelde- und Rauchschutzdruckanlagen sowie für Feuerwehraufzüge und Fluchtwege in personenschutzrelevanten Gebäuden. Dies setzt aber die Eingabe eines entsprechenden Gesuchs voraus (siehe auch Reglement Subventionen an Verbesserungen des Brandschutzes).
In Bezug auf die Elementarschadensprävention subventioniert die GVZ Objektschutzmassnahmen gegen Hochwasser sowie Hagelschutzmassnahmen bei grösseren Gebäuden oder Gebäuden mit hohem Schadenspotenzial. Informationen zur Elementarschadensprävention finden Sie unter diesem Link.
Die GVZ versichert seit über 200 Jahren alle Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuer- und Elementarschäden. Als einzige Gebäudeversicherung in der Schweiz bietet sie ihren Kundinnen und Kunden zudem eine limitierte Erdbebenversicherung an.
Mit ihrem Engagement für Brandschutz, Elementarschadenprävention und die Feuerwehren ist die GVZ nicht nur eine Versicherung, sondern eine Sicherheitsinstitution für alle im Kanton Zürich lebenden und arbeitenden Menschen.
Die kantonale Gesetzgebung bildet den Rahmen für die Geschäftstätigkeit. Es sind dies unter anderem das Gesetz über die Gebäudeversicherung mit den Vollzugsbestimmungen für die Gebäudeversicherung, das Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen und die Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz.
Die Oberaufsicht über das Unternehmen liegt beim Kantonsrat und dessen Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU). Der Kantonsrat genehmigt den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung. Die allgemeine Aufsicht über die GVZ übt der Regierungsrat aus. Als Aufsichtsbehörde entscheidet er auch über gewisse vom Verwaltungsrat (sieben Mitglieder) vorbereitete Geschäfte wie den Erlass des Geschäftsreglements und den Erlass von Vollzugsvorschriften.
Die Direktion ist für die Geschäftsführung der GVZ und die Vertretung des Unternehmens nach aussen zuständig. Geleitet wird die GVZ von Lars Mülli, Direktor. Dem Direktor steht eine Geschäftsleitung zur Verfügung, welche sich aus den Leiterinnen und Leitern der Abteilungen Brandschutz, Feuerwehr, Versicherung, Finanzen und Recht, Personal und Ausbildung sowie Risikomanagement zusammensetzt. Der Bereich Informatik wird durch den Direktor selbst geführt.
Zum Direktionsstab gehören die Kommunikation und das Sekretariat des Verwaltungsrats.
Die GVZ beschäftigt rund 140 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive Lernende) sowie im Nebenberuf etwa 120 Schätzerinnen und Schätzer sowie Blitzschutzaufseher. Im Bereich Feuerwehrausbildung arbeitet die GVZ zudem eng mit über 270 engagierten Instruktorinnen und Instruktoren sowie Fachausbilderinnen und Fachausbildern zusammen.
Die GVZ finanziert sich ausschliesslich über Prämieneinnahmen und Gewinnen aus Kapitalanlagen. Die GVZ verfügt über keine finanziellen Garantien des Kantons. Vielmehr entlastet sie neben der finanziellen Unterstützung der Feuerwehren, Kanton und Gemeinden von hoheitlichen Aufgaben und leistet finanzielle Beiträge an Massnahmen für Brand- und Elementarschadenprävention.
Um die Prämien konstant und damit auf einem tiefen Niveau zu halten, ist die GVZ auf nachhaltige Erträge auf dem Anlagevermögen angewiesen. Diese Erträge erhöhen das risikotragende Kapital stetig und verbessern dadurch die Risikofähigkeit der GVZ. Die Erträge stellen sicher, dass die GVZ über die notwendige Finanzstärke verfügt, um eine unbegrenzte Schadensdeckung sicherzustellen, damit Versicherungsnehmerinnen und -nehmer im Schadensfall rasch entschädigt werden können.
Um Synergien zwischen den kantonalen Gebäudeversicherungen zu nutzen, arbeiten sie im Rahmen der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) solidarisch zusammen. Die Vereinigung bezweckt die strategische Koordination und die Interessenvertretung der Gemeinschaftsorganisationen der Gebäudeversicherungen. Die Zusammenarbeit erfolgt nach den drei Kernaufgaben «Prävention», «Intervention» und «Versicherung».
Die GVZ wirkt bei verschiedenen Vereinigungen mit: Bei der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), die ihre Mitglieder im Bereich Prävention unterstützt. Das Angebot umfasst sowohl den Brandschutz als auch die Naturgefahrenprävention. Weitere Organisationen sind der Interkantonale Rückversicherungsverband (IRV), die Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS), die Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) oder die Ostschweizer Feuerwehrinspektoren Konferenz (OSFIK).
In bestehenden Gebäuden, die nicht dem heutigen Stand der Technik entsprechen, übernimmt die GVZ 40% der Erstellungskosten für vorgeschriebene Sprinkler-, Brandmelde- und Rauchschutzdruckanlagen sowie für Feuerwehraufzüge und Fluchtwege in personenschutzrelevanten Gebäuden. Dies setzt aber die Eingabe eines entsprechenden Gesuchs voraus (siehe auch Reglement Subventionen an Verbesserungen des Brandschutzes).
In Bezug auf die Elementarschadensprävention subventioniert die GVZ Objektschutzmassnahmen gegen Hochwasser sowie Hagelschutzmassnahmen bei grösseren Gebäuden oder Gebäuden mit hohem Schadenspotenzial. Informationen zur Elementarschadensprävention finden Sie unter diesem Link.