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Ja. Die GVZ bietet Prämienrechnungen auch als «eBill» an.
Die Voraussetzung für den Empfang von E-Rechnungen ist die vorgängige Registrierung für Online-Banking bei einem Finanzinstitut (Bank oder PostFinance). Anschliessend kann im Online-Banking-Portal unter dem Menüpunkt «eBill» die «Gebäudeversicherung Kanton Zürich» aktiviert werden.
Folgende Angaben sind zur Registrierung erforderlich: Name oder Firmenname, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und die GVZ-Kunden-Nummer. Sollten benötigte Angaben fehlen, können diese bei der GVZ angefordert werden. Weitere Informationen unter www.gvz.ch/qr-rechnung-e-rechnung sowie unter www.ebill.ch
Die E-Rechnung ist freiwillig. Kundinnen und Kunden, die keine E-Rechnung wünschen, erhalten GVZ-Rechnungen weiterhin kostenlos in Papierform zugestellt.
Seit dem 1. Januar 2022 hat die GVZ auf die QR-Rechnung umgestellt. Wir bitten Sie, alle Zahlungen an die GVZ ausschliesslich gemäss den Angaben auf der QR-Rechnung zu tätigen.
Zahlungen an die GVZ, die nicht per QR-Einzahlungsschein erfolgen, werden seit dem 30. September 2022 durch die Finanzinstitute nicht mehr verarbeitet und der Rechnungsbetrag wird automatisch an Sie zurückvergütet. Dies betrifft in Bezug auf die GVZ auch Daueraufträge und Zahlungsvorlagen, die auf Basis eines orangen Einzahlungsscheins eingerichtet wurden.
(Ende Juni 2020 wurde die QR-Rechnung in der Schweiz eingeführt. Die QR-Rechnung ist ein wichtiger Meilenstein bei der Harmonisierung und Modernisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs. Der mit der QR-Rechnung zusammenhängende Einstellungstermin der roten und orangen Einzahlungsscheine erfolgte schweizweit am 30. September 2022.)
Die QR-Rechnung funktioniert wie ein Einzahlungsschein (Bezahlteil und Empfangsschein), der am Bank- oder Postschalter sowie am Zahlautomat bezahlt oder per Zahlungsauftrag im Couvert an ein Finanzinstitut geschickt werden kann.
Wenn Sie Überweisungen an die GVZ bisher mittels eines Dauerauftrags oder einer Zahlungsvorlage getätigt haben, die auf Basis eines orangen Einzahlungsscheins eingerichtet wurden, löschen Sie diese – entweder in Ihrem E-Banking oder über Ihr Finanzinstitut. Zahlungen, die mit vorhandenen Daueraufträgen und Zahlungsvorlagen ausgelöst werden, können nach dem 30. September 2022 nicht mehr verarbeitet werden. Solche Zahlungen werden automatisch zurückgewiesen bzw. Ihrem Konto gutgeschrieben.
Die Kontoangaben der GVZ finden Sie hier. Bitte erwähnen Sie bei der Überweisung die Rechnungsnummer.
Eine Ratenzahlung bei Versicherungsprämien ist nicht möglich.
Bei Zahlungsengpässen kommt Ihnen die GVZ gerne entgegen und gewährt einen Zahlungsaufschub. Bitte kontaktieren Sie uns über E-Mail an debitoren@gvz.ch, um mit uns das weitere Vorgehen sowie die Länge des Mahnstopps zu definieren.
Eine Verrechnung von doppelt oder zu viel bezahlter Prämie ist nicht möglich. Die GVZ erstattet zu viel oder doppelt bezahlte Prämien vor dem Versand der nächsten Prämienrechnung zurück.
Prämienrückerstattungen können über unser Online-Formular «Rückerstattung für doppelt bezahlte Rechnung» beantragt werden. Alternativ können Sie gerne mit uns in Kontakt treten: E-Mail debitoren@gvz.ch, Telefon 044 308 21 11.
Für die Prämienrückerstattung benötigt die GVZ Ihre Kontoangaben (IBAN, Kontoinhaber, Adresse und wenn möglich die Rechnungsnummer). Prämienrückerstattungen können über unser Online-Formular «Rückerstattung für doppelt bezahlte Rechnung» beantragt werden. Alternativ können Sie gerne mit uns in Kontakt treten: E-Mail debitoren@gvz.ch, Telefon 044 308 21 11.
Eine Teilrechnung ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die neue Eigentümerschaft haftet gemäss Gesetz für den gesamten offenen Rechnungsbetrag. Die GVZ rät den Vertragspartnern, die Übernahme des Prämienanteils während der Verkaufsverhandlungen zu regeln.
Kundinnen und Kunden erhalten die Jahresprämienrechnung jeweils am Anfang eines Jahres zusammen mit dem Versicherungsnachweis (Versicherungspolice) per Post zugestellt. Für den Fall, dass Sie E-Rechnungsempfängerin bzw. -empfänger sind, stellt Ihnen die GVZ lediglich den Versicherungsnachweis mit der Post zu.
Informationen zur E-Rechnung finden Sie unter Q-Rechnung / E-Rechnung sowie unter www.ebill.ch
Die GVZ benötigt eine in der Schweiz ansässige bevollmächtigte Vertreterin bzw. einen in der Schweiz ansässigen, bevollmächtigten Vertreter. Bitte nehmen Sie dazu mit unserer Versicherungsabteilung Kontakt auf: versicherung@gvz.ch
Bitte treten Sie mit uns in Kontakt: E-Mail debitoren@gvz.ch, Telefon 044 308 21 11. Unter Angabe der Rechnungsnummer gibt die GVZ gerne Auskunft.
Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Rechnungskopie inklusive Versicherungsnachweis zu.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: E-Mail versicherung@gvz.ch, Telefon 044 308 21 11.
Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, benötigten wir die Rechnungsnummer.
Für die Prämienrückerstattung benötigt die GVZ Ihre Kontoangaben (IBAN, Kontoinhaber, Adresse und wenn möglich die Rechnungsnummer). Prämienrückerstattungen können über unser Online-Formular «Rückerstattung für doppelt bezahlte Rechnung» beantragt werden. Alternativ können Sie gerne mit uns in Kontakt treten: E-Mail debitoren@gvz.ch, Telefon 044 308 21 11.
Die Betreibungsämter stellen der jeweiligen Partnerin bzw. dem jeweiligen Partner ebenfalls einen Zahlungsbefehl zu, damit sie bzw. er über die Einleitung der Betreibung informiert ist. Auf dieses Verfahren hat die GVZ keinen Einfluss.
Ja. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: E-Mail debitoren@gvz.ch, Telefon 044 308 21 11.
Ja. Bei Schädigung Dritter können Schadensersatzkosten entstehen, welche die Leistungsfähigkeit eines Einzelnen schnell übersteigen können.
Die GVZ stellt den Versicherungsnachweis (Versicherungspolice) jeweils zusammen mit der Jahresprämienrechnung zu. Sollten Sie einen neuen Versicherungsnachweis benötigten, können Sie diesen via E-Mail an versicherung@gvz.ch nachbestellen. Folgende Angaben werden hierfür benötigt: Gemeinde, GVZ-Nummer, Grundstück-Nummer, Gebäudeadresse und die Eigentümerangaben.
Ratenzahlungsgesuche für Rechnungen von Unfallverursachern können bei der Abteilung Feuerwehr schriftlich eingereicht werden (Kontaktdaten gemäss Rechnungsaufdruck oder via E-Mail an inkasso@gvz.ch).
Liegen der GVZ die vollständigen Daten vor, kann von einer Auszahlung innerhalb von ein bis zwei Wochen ausgegangen werden.
Bis zu drei Monaten nach Einreichung des AKE-Antrags haben Antragstellerinnen und Antragssteller über einen Weblink Einsicht auf den Bearbeitungsstatus. Sollte der Status im Webformular «Arbeitgeber» anzeigen, bitten wir Sie, mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen, um den Prozess zu beschleunigen. Alle übrigen Fragen zum AKE-Prozess beantwortet Ihnen gerne die Abteilung Feuerwehr der GVZ: E-Mail ake@gvz.ch.
Die Bestätigung der Ausgleichskasse bezüglich selbstständig Erwerbende/r ist bei der Anmeldung direkt hochzuladen. Ohne diesen Anhang kann keine Anmeldung erfolgen.
Selbstständig Erwerbende können die Bestätigung über die Selbstständigkeit bei der SVA Zürich online über das Tool AHVeasy (https://www.eadminportal.ch/portal/Portal.do?login) bestellen.
Die Bestätigungen werden Mitte Januar des Folgejahres erstellt und den Entschädigungsempfängern per Post zugestellt.
Grundsätzlich ist dies möglich. Die Entscheidung liegt jedoch bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber. Sie können im Webformular auswählen, ob die Auszahlung zu Ihren eigenen oder zu Gunsten der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers erfolgen soll.
Ja. Die GVZ bietet Prämienrechnungen auch als «eBill» an.
Die Voraussetzung für den Empfang von E-Rechnungen ist die vorgängige Registrierung für Online-Banking bei einem Finanzinstitut (Bank oder PostFinance). Anschliessend kann im Online-Banking-Portal unter dem Menüpunkt «eBill» die «Gebäudeversicherung Kanton Zürich» aktiviert werden.
Folgende Angaben sind zur Registrierung erforderlich: Name oder Firmenname, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und die GVZ-Kunden-Nummer. Sollten benötigte Angaben fehlen, können diese bei der GVZ angefordert werden. Weitere Informationen unter www.gvz.ch/qr-rechnung-e-rechnung sowie unter www.ebill.ch
Die E-Rechnung ist freiwillig. Kundinnen und Kunden, die keine E-Rechnung wünschen, erhalten GVZ-Rechnungen weiterhin kostenlos in Papierform zugestellt.
Seit dem 1. Januar 2022 hat die GVZ auf die QR-Rechnung umgestellt. Wir bitten Sie, alle Zahlungen an die GVZ ausschliesslich gemäss den Angaben auf der QR-Rechnung zu tätigen.
Zahlungen an die GVZ, die nicht per QR-Einzahlungsschein erfolgen, werden seit dem 30. September 2022 durch die Finanzinstitute nicht mehr verarbeitet und der Rechnungsbetrag wird automatisch an Sie zurückvergütet. Dies betrifft in Bezug auf die GVZ auch Daueraufträge und Zahlungsvorlagen, die auf Basis eines orangen Einzahlungsscheins eingerichtet wurden.
(Ende Juni 2020 wurde die QR-Rechnung in der Schweiz eingeführt. Die QR-Rechnung ist ein wichtiger Meilenstein bei der Harmonisierung und Modernisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs. Der mit der QR-Rechnung zusammenhängende Einstellungstermin der roten und orangen Einzahlungsscheine erfolgte schweizweit am 30. September 2022.)
Die QR-Rechnung funktioniert wie ein Einzahlungsschein (Bezahlteil und Empfangsschein), der am Bank- oder Postschalter sowie am Zahlautomat bezahlt oder per Zahlungsauftrag im Couvert an ein Finanzinstitut geschickt werden kann.
Wenn Sie Überweisungen an die GVZ bisher mittels eines Dauerauftrags oder einer Zahlungsvorlage getätigt haben, die auf Basis eines orangen Einzahlungsscheins eingerichtet wurden, löschen Sie diese – entweder in Ihrem E-Banking oder über Ihr Finanzinstitut. Zahlungen, die mit vorhandenen Daueraufträgen und Zahlungsvorlagen ausgelöst werden, können nach dem 30. September 2022 nicht mehr verarbeitet werden. Solche Zahlungen werden automatisch zurückgewiesen bzw. Ihrem Konto gutgeschrieben.
Die Kontoangaben der GVZ finden Sie hier. Bitte erwähnen Sie bei der Überweisung die Rechnungsnummer.
Eine Ratenzahlung bei Versicherungsprämien ist nicht möglich.
Bei Zahlungsengpässen kommt Ihnen die GVZ gerne entgegen und gewährt einen Zahlungsaufschub. Bitte kontaktieren Sie uns über E-Mail an debitoren@gvz.ch, um mit uns das weitere Vorgehen sowie die Länge des Mahnstopps zu definieren.
Eine Verrechnung von doppelt oder zu viel bezahlter Prämie ist nicht möglich. Die GVZ erstattet zu viel oder doppelt bezahlte Prämien vor dem Versand der nächsten Prämienrechnung zurück.
Prämienrückerstattungen können über unser Online-Formular «Rückerstattung für doppelt bezahlte Rechnung» beantragt werden. Alternativ können Sie gerne mit uns in Kontakt treten: E-Mail debitoren@gvz.ch, Telefon 044 308 21 11.
Für die Prämienrückerstattung benötigt die GVZ Ihre Kontoangaben (IBAN, Kontoinhaber, Adresse und wenn möglich die Rechnungsnummer). Prämienrückerstattungen können über unser Online-Formular «Rückerstattung für doppelt bezahlte Rechnung» beantragt werden. Alternativ können Sie gerne mit uns in Kontakt treten: E-Mail debitoren@gvz.ch, Telefon 044 308 21 11.
Eine Teilrechnung ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die neue Eigentümerschaft haftet gemäss Gesetz für den gesamten offenen Rechnungsbetrag. Die GVZ rät den Vertragspartnern, die Übernahme des Prämienanteils während der Verkaufsverhandlungen zu regeln.
Kundinnen und Kunden erhalten die Jahresprämienrechnung jeweils am Anfang eines Jahres zusammen mit dem Versicherungsnachweis (Versicherungspolice) per Post zugestellt. Für den Fall, dass Sie E-Rechnungsempfängerin bzw. -empfänger sind, stellt Ihnen die GVZ lediglich den Versicherungsnachweis mit der Post zu.
Informationen zur E-Rechnung finden Sie unter Q-Rechnung / E-Rechnung sowie unter www.ebill.ch
Die GVZ benötigt eine in der Schweiz ansässige bevollmächtigte Vertreterin bzw. einen in der Schweiz ansässigen, bevollmächtigten Vertreter. Bitte nehmen Sie dazu mit unserer Versicherungsabteilung Kontakt auf: versicherung@gvz.ch
Bitte treten Sie mit uns in Kontakt: E-Mail debitoren@gvz.ch, Telefon 044 308 21 11. Unter Angabe der Rechnungsnummer gibt die GVZ gerne Auskunft.
Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Rechnungskopie inklusive Versicherungsnachweis zu.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: E-Mail versicherung@gvz.ch, Telefon 044 308 21 11.
Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, benötigten wir die Rechnungsnummer.
Für die Prämienrückerstattung benötigt die GVZ Ihre Kontoangaben (IBAN, Kontoinhaber, Adresse und wenn möglich die Rechnungsnummer). Prämienrückerstattungen können über unser Online-Formular «Rückerstattung für doppelt bezahlte Rechnung» beantragt werden. Alternativ können Sie gerne mit uns in Kontakt treten: E-Mail debitoren@gvz.ch, Telefon 044 308 21 11.
Die Betreibungsämter stellen der jeweiligen Partnerin bzw. dem jeweiligen Partner ebenfalls einen Zahlungsbefehl zu, damit sie bzw. er über die Einleitung der Betreibung informiert ist. Auf dieses Verfahren hat die GVZ keinen Einfluss.
Ja. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: E-Mail debitoren@gvz.ch, Telefon 044 308 21 11.
Ja. Bei Schädigung Dritter können Schadensersatzkosten entstehen, welche die Leistungsfähigkeit eines Einzelnen schnell übersteigen können.
Die GVZ stellt den Versicherungsnachweis (Versicherungspolice) jeweils zusammen mit der Jahresprämienrechnung zu. Sollten Sie einen neuen Versicherungsnachweis benötigten, können Sie diesen via E-Mail an versicherung@gvz.ch nachbestellen. Folgende Angaben werden hierfür benötigt: Gemeinde, GVZ-Nummer, Grundstück-Nummer, Gebäudeadresse und die Eigentümerangaben.
Ratenzahlungsgesuche für Rechnungen von Unfallverursachern können bei der Abteilung Feuerwehr schriftlich eingereicht werden (Kontaktdaten gemäss Rechnungsaufdruck oder via E-Mail an inkasso@gvz.ch).
Liegen der GVZ die vollständigen Daten vor, kann von einer Auszahlung innerhalb von ein bis zwei Wochen ausgegangen werden.
Bis zu drei Monaten nach Einreichung des AKE-Antrags haben Antragstellerinnen und Antragssteller über einen Weblink Einsicht auf den Bearbeitungsstatus. Sollte der Status im Webformular «Arbeitgeber» anzeigen, bitten wir Sie, mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen, um den Prozess zu beschleunigen. Alle übrigen Fragen zum AKE-Prozess beantwortet Ihnen gerne die Abteilung Feuerwehr der GVZ: E-Mail ake@gvz.ch.
Die Bestätigung der Ausgleichskasse bezüglich selbstständig Erwerbende/r ist bei der Anmeldung direkt hochzuladen. Ohne diesen Anhang kann keine Anmeldung erfolgen.
Selbstständig Erwerbende können die Bestätigung über die Selbstständigkeit bei der SVA Zürich online über das Tool AHVeasy (https://www.eadminportal.ch/portal/Portal.do?login) bestellen.
Die Bestätigungen werden Mitte Januar des Folgejahres erstellt und den Entschädigungsempfängern per Post zugestellt.
Grundsätzlich ist dies möglich. Die Entscheidung liegt jedoch bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber. Sie können im Webformular auswählen, ob die Auszahlung zu Ihren eigenen oder zu Gunsten der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers erfolgen soll.