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Der Bereich Alarmierung & Applikationen ist für die Alarmübertragung von Brandmelde- und Sprinkleranlagen auf die Einsatzleitzentrale zuständig und prüft, ob alle dazu notwendigen Unterlagen vorhanden sind. Zudem erteilt die Abteilung Feuerwehr die Bewilligung zur Auf- und Abschaltung von Brandmelde- und Sprinkleranlagen.
Als gesetzliche Grundlage dient die Weisung 30.25 «Alarmübertragung von Brandmelde- und Sprinkleranlagen».
Ausserdem erhebt der Bereich Alarmierung & Applikationen die jährlich wiederkehrenden Alarmierungsgebühren von Alarmübertragungsanlagen gemäss «Tarifordnung für die Aufschaltung der Alarmkriterien von Gefahrenmeldeanlagen auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr».
Die Temporäre Ausserbetriebsetzung von Brandmelde- und Sprinkleranlagen von mehr als 24 Stunden und der Wechsel des Anbieters für Alarmübermittlungsdienste müssen mittels Web-Workflow unter https://gma.feuerwehr-gvz.ch gemeldet werden. Bitte beachten Sie dazu die GVZ-Faktenblätter «Temporäre Ausserbetriebsetzung Brandmeldeanlagen» und «Temporäre Ausserbetriebsetzung Sprinkleranlagen» sowie alle Informationen rund um das Thema Betriebsbereitschaft von Technischen Brandschutzanlagen.