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Versichert ist das Gebäude mit seiner baulichen Hülle, dem Tragwerk, den Installationen und dem Innenausbau.
Mitversichert sind bauliche Einrichtungen, die normalerweise zum Gebäude gehören und so befestigt oder angepasst sind, dass sie nicht ohne wesentliche Beschädigung des Gebäudes oder erheblicher Einbusse ihres Wertes entfernt werden können; beispielsweise Kücheneinrichtungen in Wohnhäusern, Kachelöfen, Wandschränke, Solarenergieanlagen, Liftanlagen oder Rolltreppen für den Personentransport.
In der Broschüre «Abgrenzung Gebäude/Fahrhabe» (Abgrenzungsrichtlinie) sind spezielle Regelungen für Wohnhäuser und Wohnungen, kollektive Haushaltungen (z. B. Hotels, Kantinen, Spitäler, Heime) industrielle, gewerbliche sowie landwirtschaftliche Gebäude im Detail beschrieben.
Schauen Sie auch unser Erklärvideo «Versicherte Schäden? Kurz und bündig erklärt».