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Ja. Das Risikomanagement ist Kernaufgabe einer jeden Versicherung. Die GVZ betreibt ein integrales Risikomanagement, das einerseits alle Risiken aus dem Kerngeschäft (Versicherung und Finanzanlagen) und andererseits auch alle Risiken, die sie selber betreffen können (z. B. operationelle Risiken wie Brand und IT-Security) abdeckt.
Auf der Basis eines Modells des Interkantonalen Rückversicherungsverbandes (IRV), das sich an den Swiss-Solvency-Test (SST) der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) anlehnt, wird das Risiko jährlich berechnet. Dabei werden die Risiken aus dem Versicherungsgeschäft und den Anlagen auf den Finanzmärkten, die jeweils aufgrund einer statistischen Betrachtung der Vergangenheit und kritischen Szenarien für die Zukunft bestimmt werden, mit den vorhandenen Rückstellungen ins Verhältnis gebracht. So lässt sich erkennen, ob die GVZ genügend Kapital zur Verfügung hat, um das Leistungsversprechen gegenüber ihren Kundinnen und Kunden einhalten zu können.
Die «Richtlinie über die Public Corporate Governance» des Kantons Zürich verlangt von der GVZ ein angemessenes Internes-Kontroll-System (IKS) zu führen. Die GVZ betreibt ein IKS gemäss den Prüfvorschriften 890 der SWISSexperts. Das IKS wird jährlich von der externen Revisionsstelle überprüft. Dieses System reduziert die Risiken auf ein Minimum – ausschliessen lassen sie sich aber nie ganz.
Ja. Das Risikomanagement ist Kernaufgabe einer jeden Versicherung. Die GVZ betreibt ein integrales Risikomanagement, das einerseits alle Risiken aus dem Kerngeschäft (Versicherung und Finanzanlagen) und andererseits auch alle Risiken, die sie selber betreffen können (z. B. operationelle Risiken wie Brand und IT-Security) abdeckt.
Auf der Basis eines Modells des Interkantonalen Rückversicherungsverbandes (IRV), das sich an den Swiss-Solvency-Test (SST) der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) anlehnt, wird das Risiko jährlich berechnet. Dabei werden die Risiken aus dem Versicherungsgeschäft und den Anlagen auf den Finanzmärkten, die jeweils aufgrund einer statistischen Betrachtung der Vergangenheit und kritischen Szenarien für die Zukunft bestimmt werden, mit den vorhandenen Rückstellungen ins Verhältnis gebracht. So lässt sich erkennen, ob die GVZ genügend Kapital zur Verfügung hat, um das Leistungsversprechen gegenüber ihren Kundinnen und Kunden einhalten zu können.
Die «Richtlinie über die Public Corporate Governance» des Kantons Zürich verlangt von der GVZ ein angemessenes Internes-Kontroll-System (IKS) zu führen. Die GVZ betreibt ein IKS gemäss den Prüfvorschriften 890 der SWISSexperts. Das IKS wird jährlich von der externen Revisionsstelle überprüft. Dieses System reduziert die Risiken auf ein Minimum – ausschliessen lassen sie sich aber nie ganz.