30.25 – Alarmübertragung von Brandmelde- und Sprinkleranlagen
(Die neue FKS-Richtlinie «Orientierungspläne – Brandmelde- und Sprinkleranlagen für den Feuerwehreinsatz» wird aktuell durch eine Arbeitsgruppe der GVZ in Kontext mit der geltenden GVZ-Weisung 30.25 gesetzt. Vorab gilt nur Letztere im Kanton Zürich, dies, bis ein definitiver Entscheid vorliegt.)