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Die Abteilung Feuerwehr der GVZ legt das Fahrzeugkonzept für die Feuerwehren fest. Sie erstellt dazu ein Pflichtenheft, in dem Karosserie, Aufbau und Beladung beschrieben sind. Feuerwehrfahrzeuge werden zu 50% von der GVZ subventioniert.
Zwei Herangehensweisen sind bei der Fahrzeugbeschaffung möglich: Fahrzeuge können entweder direkt über die GVZ bezogen oder selber beschafft werden. Werden Fahrzeuge durch die Gemeinde bzw. die Betriebe selber beschafft, muss die Beschaffung in Übereinstimmung mit dem öffentlichen Vergaberecht eigenverantwortlich sichergestellt werden.
Je nach Fahrzeugkategorie können Feuerwehrfahrzeuge frühestens nach einer minimalen Einsatzdauer von 15 bis 25 Jahren ersetzt werden. Vor Ersatzbeschaffungen muss der GVZ-Abteilung Feuerwehr ein von einer Fachwerkstatt erstellter Zustandsbericht eingereicht werden. Dieser entfällt, wenn die Betriebsdauer mehr als 5 Jahre über der minimalen Einsatzdauer der jeweiligen Fahrzeugkategorie liegt. Eine Ausnahme bildet das Tanklöschfahrzeug, das mit Erreichen des minimalen Fahrzeugalters von 25 Jahren ohne Zustandsbericht ersetzt werden kann. Bitte beachten Sie bei Beschaffungen die Weisung 30.26 «Subventionen im Feuerwehrwesen».
GVZ Subventionsportal Feuerwehr
Über diesen Link gelangen Sie in das GVZ Subventionsportal Feuerwehr und werden bei der Erfassung von Subentionsgesuchen Schritt für Schritt angeleitet.
(Für den Verkauf von Feuerwehrfahrzeugen beachten Sie bitte das «Merkblatt 40.12 – Verkauf von Fahrzeugen der Feuerwehr».)
Die GVZ erteilt zwecks Planung und Budgetierung Auskünfte zu den Beschaffungskosten. Die dabei angegebenen Preise und Konditionen sind unverbindlich und als Erstinformation zu betrachten.
Änderungsjournal Pflichtenhefte und Beladelisten
Dieses Journal gibt Auskunft über vorgenommene Änderungen in Pflichtenheften Chassis/Aufbau sowie in den Beladelisten. Ebenso sind jeweils am Schluss der Dokumente vorgenommene Änderungen vermerkt, wodurch über die Jahre sämtliche Mutationen für Dritte stets nachvollziehbar sind.
Pflichtenhefte und Beladelisten
Die Pflichtenhefte für die verschiedenen Fahrzeugkategorien und Anhänger sind bei der Beschaffung zu beachten. Sie definieren insbesondere Fahrgestell, Ausbau und Beladung der Fahrzeuge.
Dokumente für Stützpunktfeuerwehren
Es werden jene Fahrzeugtypen aufgeführt, die bei allen Stützpunkten stationiert sind. Pflichtenhefte für Universallöschfahrzeuge – ULF und Spezialfahrzeuge können bei der GVZ-Abteilung Feuerwehr angefordert werden.
Die GVZ verkauft sporadisch gebrauchte Kurs-und Stützpunktfahrzeuge. Sie können eine attraktive Alternative zu Neubeschaffungen sein. Feuerwehrorganisationen des Kantons Zürich können Occasionsfahrzeuge ebenfalls auf dieser Seite anbieten. Es dürfen ausschliesslich Fahrzeuge der Feuerwehr angeboten werden.
Und so gehts:
Die Verantwortung für die Inserate bzw. die enthaltenen Informationen liegt bei der ausschreibenden Feuerwehrorganisation. Die GVZ stellt ausschliesslich die Plattform zur Verfügung und übernimmt keinerlei Gewähr im Zusammenhang mit den Inseraten bzw. dem Fahrzeugverkauf. Die GVZ prüft insbesondere weder den Zustand der angebotenen Fahrzeuge noch ist sie in die Vertragsabwicklung involviert.
Verfügbare Occasionsfahrzeuge
Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr, Stellvertretender Bereichsleiter Dienstleistungen