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Die GVZ versichert alle Gebäude – auch historische – gegen Feuer-, Elementar- und Erdbebenschäden obligatorisch nach Gesetz. Damit im Schadensfall keine Deckungslücken entstehen, sind die Wiederherstellungskosten anlässlich einer Gebäudeschätzung möglichst genau zu erfassen. Schätzungen von historischen Bauten sind dabei besonders anspruchsvoll, denn aktuelle Vergleichswerte fehlen meist. Die von der GVZ erarbeiteten Handbücher unterstützen unsere Schätzerinnen und Schätzer bei der Beurteilung und Erfassung von Versicherungswerten solcher Bauteile. Die fachgerechte Wiederherstellung von historischen Bauteilen muss auch bei einem Totalschaden durch die gesamte Versicherungssumme gedeckt sein.