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Im Winter ist der Grill zwar nicht in Betrieb. Vom Gasgrill kann trotzdem eine nicht zu unterschätzende Gefahr ausgehen, wenn er nicht korrekt überwintert und die Gasflasche nicht ordnungsgemäss gelagert wird. Treffen Sie deshalb vorsorglich die empfohlenen Vorsichtsmassnahmen.
Gasbehälter (Propanflaschen) gehören während dieser Zeit aus Sicherheitsgründen nicht ins Haus - weder in den Keller oder den Estrich noch in die Garage. Gas ist schwerer als Luft. Sollte trotz vermeintlich dichtem Behälter Gas entweichen, genügt schon das Betätigen des Lichtschalters, um eine Explosion auszulösen.
Vorsichtsmassnahmen ausserhalb der Grillsaison
Folgende Vorsichtsmassnahmen sind zu treffen:
Sollte trotz aller Vorsichtsmassnahmen ein Brand ausbrechen, handeln Sie nach dem Grundsatz:
Alarmieren (Feuerwehr Tel-Nr. 118) – Retten – Löschen
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an:
Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) Bundesgasse 20/Postfach 8576 3001 Bern
Telefon: 031 320 22 20 E-Mail: mail@bfb-cipi.ch |