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Wichtig ist, dass der Gebäudeschutz frühzeitig miteingeplant wird. Erst wenn er nicht als lästige Pflicht sondern als Chance zur Vermeidung von Schäden und Kosten gesehen wird, erfüllt er seinen Zweck zum Schutz der Menschen und ihrer Lebensgrundlagen.
Im Leitfaden Gebäudeschutz Hochwasser finden Sie Informationen zu den Grundlagen des Hochwasserschutzes im Kanton Zürich.
Je nach Gefahrenstufe und Bedeutung des Bauobjekts ist der Gebäudeschutz Pflicht. In der Arbeitshilfe «Zuständigkeit im baurechtlichen Verfahren bei Neu- und Umbauten im Hochwassergefahrenbereich» entnehmen Sie die Zuständigkeit. Wenn Gebäudeschutzmassnahmen Pflicht sind, dann melden Sie sich beim AWEL. Reicht eine Selbstdeklaration aus, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Füllen Sie das Formular «Nachweis Gebäudeschutzmassnahmen (Zusatzformular)» aus und reichen Sie es mit der Baueingabe ein. Unterstützung erhalten Sie von unserem Gebäudeschutzberater-Team. Senden Sie uns das vorausgefüllte Formular sowie Ihre Baueingabepläne mit einem kurzen Beschrieb des Bauvorhabens an naturgefahren@gvz.ch. Gerne beraten wir Sie!
Die GVZ bietet Ihnen eine kostenlose Beratung zur Vermeidung von Gebäudeschäden und Umtriebe an. Kontaktieren Sie uns.
naturgefahren@gvz.ch / Telefon 044 308 21 55