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Das Abbrennen von Raketen, Vulkanen, Krachern, bengalischen Zündhölzern und anderem Feuerwerk begeistert immer wieder. Daher werden jedes Jahr am 1. August für viele Millionen Franken Feuerwerkskörper gezündet.
Feuerwerk Gefahr
Unkorrektes und unvorsichtiges Abbrennen von Feuerwerk führt jährlich in der Schweiz zu schweren Unfällen und Bränden. Besonders Kinder und Jugendliche sind sich der Gefahr nicht bewusst. Viel Leid und hohe Kosten wären durch richtiges Verhalten vermeidbar.
Feuerwerkskörper enthalten mindestens einen Zünd- oder Explosivsatz. Ihre Energie ist dazu bestimmt, Licht, Wärme, Schall, Rauch, Druck, eine Bewegung oder ähnliche Wirkungen zu erzeugen.
Anforderungen an die Lagerung und den Verkauf von Feuerwerk: VKF-Brandschutzrichtlinie «Gefährliche Stoffe» (ab S. 15, Pkt. 11 Pyrotechnische Gegenstände)
Feste zum Nationalfeiertag enden gelegentlich mit einem Brand. Für ungetrübte Festfreude empfiehlt sich:
Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), Bern, stellt Ihnen das Merkblatt "Feuerwerk" zur Verfügung. Für Bestellungen und weitere Auskünfte wenden Sie sich an:
Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Bundesgasse 20
Postfach 8576
3001 Bern
Telefon: 031 320 22 20 Telefax: 031 320 22 99
E-Mail: mail@bfb-cipi.ch Homepage: www.bfb-cipi.ch