Anmelden
Nichts bewegt die Schweiz derzeit mehr als die drohende Strom- und Gasmangellage. Die Menschen bereiten sich darauf vor, vergessen aber oft, dass die Inbetriebnahme des Ofens, die Lagerung von Holz oder Kerzenlicht Brandrisiken bergen. Thomas Keller, Leiter Brandschutz bei der GVZ, gibt wichtige Brandschutztipps.
Thomas Keller, stellen wir uns vor, dass plötzlich der Strom ausfällt. Was sind Ihre Tipps?
Bewahren Sie Ruhe und sorgen Sie erstmal für eine sichere und ausreichende Beleuchtung. Und falls Sie eben noch gekocht haben: Bringen Sie den Drehknopf beim Kochherd oder Backofen in die Nullposition. Damit verhindern Sie, dass bei der Wiederinbetriebnahme des Stromnetzes die Geräte unkontrolliert laufen und ein Brand entsteht.
Beim Planen der Notfallausstattung kommen schnell Themen wie Kochen, Heizen und Beleuchtung auf. Mit einem Holzofen, einem Cheminée oder einem Kachelofen schafft man es erst einmal ohne Heizung durch die kalten Tage. Worauf gilt es bei deren Benutzung im Speziellen zu achten?
Bei der Nutzung von Holz- und Kachelöfen, Cheminées sowie Holzheizungen steht der sichere Betrieb im Zentrum. Feuerungsanlagen, die schon länger nicht mehr in Betrieb waren, sollten frühzeitig vor dem ersten Gebrauch durch einen Kaminfeger oder eine Kaminfegerin kontrolliert werden. Grundsätzlich gilt: Feuerungsanlagen müssen periodisch kontrolliert und gereinigt werden. Der gesetzlich vorgeschriebene Reinigungsturnus ist in der Weisung «Reinigung von Feuerungsanlagen und periodische Kontrollen von Gasapparaten und -installationen» der GVZ definiert. Wichtig: Beachten Sie auch die Bedienungsanleitung des Ofens, welche das maximale Füllvolumen, notwendige Sicherheitsabstände und die Art und Qualität von zu verwendenden Brennstoffen definiert.
Und wie wird die Asche entsorgt?
Asche von Feuerungsanlagen oder Grills gehört in ein nicht brennbares, geschlossenes Behältnis (Aschekübel) und auf einer feuerfesten Unterlage ausgekühlt – und das mindestens 48 Stunden lang. Danach kann die Asche – bestenfalls gewässert – gut entsorgt werden.
Eignen sich Grills, Wärmepilze und Co. zum Heizen von Innenräumen?
Heizen Sie Innenräume auf gar keinen Fall mit Holzkohle- oder Gasgrills, Gasheizstrahlern oder Gaspilzen! Nebst der Brand- und Explosionsgefahr besteht Erstickungsgefahr für Mensch und Tier. Grills, Gasheizstrahler oder Wärmepilze gehören ausschliesslich ins Freie.
Und was tun, wenn plötzlich das Licht ausgeht?
Eine ausreichende Beleuchtung sorgt für Sicherheit. Der Bevölkerungsschutz empfiehlt die Verwendung von Taschenlampen und Kerzen, doch auch LED-Akkuleuchten sind sinnvolle zusätzliche Lichtquellen. Bitte seien Sie bei der Verwendung von Kerzen vorsichtig. Sie sollten auf einer nicht brennbaren Unterlage mit genügend Abstand zu brennbaren Materialien stehen. Verlässt man den Raum, sollte man Kerzen immer löschen. Und Kinder und Haustiere dürfen niemals allein in einem Raum mit brennenden Kerzen sein! Anzündhilfen wie Streichhölzer und Feuerzeug gehören ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt.
Könnten warme Speisen statt auf dem Herd auch auf einem Grill oder Campingkocher zubereitet werden?
Alternativ eignen sich Holzkohle- und Gasgrills sowie Campingkocher sehr gut zum Kochen – aber wie bereits erwähnt: nur im Freien.
Wo werden Gasflaschen und -kartuschen sowie Holz sicher gelagert?
Gasflaschen und -kartuschen gehören weder in den Keller noch in die Garage. Sie sollen ausschliesslich über Terrain und an einem gut belüfteten, geschützten Ort lagern – im Sommer wie im Winter. Eine Leckage am Ventil kann im Keller oder in der Tiefgarage schnell zu einer Explosion führen. Oft reicht schon die Betätigung eines Lichtschalters. Auch dürfen Holz und Gasflaschen nicht in Parkings gelagert werden.
Worauf sollten insbesondere Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sonst noch achten?
Die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzmassnahmen erfolgt in Eigenverantwortung durch die Eigentümer- respektive Nutzerschaft. Auch während eines Stromausfalls müssen die Schutzziele trotz ausgefallenen Brandschutzeinrichtungen wie Beispielsweise Brandmelde- und Sprinkleranlagen gleichwertig gewährleistet bleiben. Wir empfehlen noch vor einem Stromausfall eigenverantwortlich geeignete Ersatzmassnahmen zu definieren, die im Ernstfall unverzüglich umgesetzt werden können. Hilfreiche Wegleitungen finden Sie in der GVZ-Broschüre «Brandschutz in der Nutzungsphase» unter dem Kapitel «Temporäre Ausserbetriebsetzungen».
Weitere Präventionstipps zum Thema Strom- und Gasmangellage hat auch die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung auf ihrer Website veröffentlicht (www.bfb-cipi.ch).
Das Interview führte Cornelia Königslehner, Kommunikationsspezialistin der GVZ, und ist am 20. Oktober 2022 im Magazin «Zürcher Hauseigentümer» des Hauseigentümerverbandes Kanton Zürich erschienen.