Anmelden
Die GVZ richtet sich in ihrer Handlungsweise nach den Vorgaben von Bund und Kanton. Sie trägt deren Schutz- und Hygienemassnahmen uneingeschränkt mit, um die Virusausbreitung zu verhindern und gefährdete Personen zu schützen.
Gebäude- und Revisionsschätzungen sowie Schadensabschätzungen werden durchgeführt, sofern Sie bereit sind, unsere Schätzerinnen und Schätzer zu empfangen. Dabei bitten wir darum, die Anzahl anwesender Personen auf ein Minimum zu beschränken und den Abstand von mindestens 1.5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Gerne werden unsere Mitarbeitenden eine Maske tragen, falls Sie dies wünschen. Sollten Sie an COVID erkrankt sein, bitten wir Sie uns möglichst frühzeitig zu kontaktieren. Darüber hinaus sind die Schutzmassnahmen des BAG einzuhalten.
Die Sicherheit von Besucherinnen und Besuchern sowie unserer eigenen Mitarbeitenden liegt uns am Herzen. Damit wir uns alle sicher und wohl fühlen können, bitten wir Sie, unsere Regeln zu beachten:
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mithilfe!
Für Fragen stehen Ihnen die Sitzungsorganisatoren gerne zur Verfügung.
Sofern die Schutzmassnahmen (siehe Schutzmassnahmen bei Schätzungen) eingehalten werden, können Gebäude- und Revisionsschätzungen erfolgen.
Sämtliche durch die Abteilung Brandschutz angebotenen Kurse finden statt. Die Details werden Teilnehmenden rechtzeitig zugestellt.
Kurse im Ausbildungszentrum Andelfingen (AZA) werden durchgeführt. Es gilt das spezifische Schutzkonzept der GVZ und des Amts für Militär und Zivilschutz (AMZ).